…weil gute Steuerberatung immer eine Vertrauenssache ist.
Silke Wolfrat – Ihre Steuerberaterin
In folgenden Bereichen kann ich für Sie tätig werden:
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Meine Kanzlei
Ich führe eine Einzelkanzlei und betreue meine Mandanten stets persönlich in eigener Person. Daher erfolgen Termine ausschließlich nach Vereinbarung, um Ihnen und Ihrem Anliegen mit dem angemessenen zeitlichen Rahmen zur Verfügung zu stehen.
Besonderen Wert lege ich auf eine gute und vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit mit der Zielsetzung, Sie in allen steuerlichen Fragen individuell zu beraten sowie Ihre steuerlichen Abläufe reibungslos abzuwickeln und gegebenenfalls zu optimieren.
Zur Person
Meinen beruflichen Werdegang habe ich 1989 mit der Berufsausbildung zur Steuerfachangestellten in einer renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Frankfurt am Main begonnen.
Durch die berufliche Tätigkeit in verschiedenen Kanzleien mit unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten im Hoch- und Main-Taunus-Kreis sowie eine weitere Fortbildung mit abschließender Prüfung zur Steuerfachwirtin im Jahr 1995 kann ich auf einen breit gefächerten Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Im Jahr 2002 wurde ich nach abgelegtem Steuerberaterexamen vor dem hessischen Ministerium der Finanzen zur Steuerberaterin bestellt. Seit 2004 arbeite ich selbständig in eigener Kanzlei in Eppstein im Taunus.
Honorar
Mein Honorar ermittelt sich gemäß der Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) anhand der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Dies setzt sich grundsätzlich aus der Gebühr für die erbrachte Beratungsleistung und einem Auslagenersatz zusammen.
Für den überwiegenden Teil der Leistungen basiert das Honorar auf dem sogenannten Gegenstandswert, für den entsprechende Gebühren festgelegt und durch eine Mindest- bzw. Höchstgebühr begrenzt sind. Für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung kann ein solcher Gegenstandswert zum Beispiel die Summe der Einkünfte sein.
Einige Leistungen, wie eine steuerliche Beratung, werden nach Zeitaufwand und Stundensatz abgerechnet. Dieser beträgt mit einer kleinsten abzurechnenden Einheit von einer halben Stunde € 50,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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